Eine zutreffend formulierte Beschreibung findet sich in dem Internetportal der Rechtsanwaltskammer Freiburg i.Br., www.rak-freiburg.de.
Das Gesetz definiert den Rechtsanwalt als den berufenen, unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Im Laufe seines Lebens beschäftigt sich jeder Bürger mit verschiedenen rechtlichen Fragen.
In seiner Eigenschaft als Vermieter, Mieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Verbraucher, Ehepartner, Erbe, Erblasser oder Existenzgründer trifft er auf Situationen, in denen er den kundigen Rechtsrat eines Anwaltes braucht.
Was unterscheidet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von anderen Beratern?
Anwälte sind bei der Ausübung ihres Berufes an ein strenges Berufsrecht gebunden.
Dieses Berufsrecht gibt den Ratsuchenden ein gutes Stück Sicherheit. Rechtsanwälte beraten frei und unabhängig.
Das bedeutet z. B., dass ein Anwalt immer nur “eine Seite“ beraten darf. Dadurch werden Interessenkonflikte vermieden. Rechtsanwälte haften für Ihren Rat. Sie sind gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Was können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sie tun?
Rechtsanwälte führen nicht nur Prozesse.
Sie helfen dabei, den überwiegenden Teil der Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen.
Und damit es gar nicht zu Streitigkeiten kommt, gewinnt die vorsorgende Rechtsberatung immer größere Bedeutung.
Klare und vorausschauende Vertragsgestaltungen aller Art wie Gesellschaftsverträge, Testamentserrichtungen, Miet- und Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit.
Was wird das kosten?
Guter Rat ist sein Geld wert.
Grundlage der Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Ihr Anwalt gibt Ihnen auch Auskunft, ob Sie staatl. Beratungshilfen oder im Gerichtsfall Prozesskostenhilfe erhalten. Er hilft Ihnen bei der Antragstellung.