Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei liegt im
Das Privatrecht ist das Rechtsgebiet, welches die Beziehungen von Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Der Begriff des Zivilrechts wird oft synonym zum Privatrecht verwendet, bezeichnet aber genau genommen nur einen Teil desselben.
Das Privatrecht gliedert sich in das allgemeine Privatrecht, auch Bürgerliches Recht oder Zivilrecht genannt und in das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht, welchem z.B. die Rechtsgebiete des Handelsrechts und des Arbeitsrechts zugeordnet werden.
Das Zivilrecht wird in weitere Teilbereiche eingeteilt, Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht.
Die Anwaltskanzlei Ipen konzentriert sich auf folgende Rechtsgebiete:
Rechtsanwalt Gerd Ipen ist zugleich
Gesetzliche Voraussetzung für die Verleihung dieser Fachanwaltsbezeichnung ist der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts, die erheblich das Mass dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 43 c BRAO, § 2 FAO.