Anwaltliche Beratung
Aus Erfahrung ist bekannt, dass viele Menschen die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt nicht zuletzt aus Kostengründen scheuen und anwaltliche Hilfe erst dann in Anspruch nehmen, wenn es bereits zu vertieften Rechtsstreitigkeiten gekommen ist oder – noch schlimmer – wenn es z.B. wegen versäumter Fristen bereits zu spät ist, um noch eine Lösung des Rechtsproblems zu ermöglichen.
Aus diesem Grunde besteht das Angebot, sich bei allfälligen Fragen, Rechtsproblemen und rechtlichen oder wirtschaftlichen Belangen zunächst völlig unverbindlich mit der Anwaltskanzlei Ipen in Verbindung zu setzen und das eventuell bestehende Rechtsproblem zumindest einmal vorzutragen.
Die weitere Vorgehensweise kann sodann bei etwaigem Handlungsbedarf gemeinsam mit der Mandantschaft in einem persönlichen Besprechungstermin abgestimmt werden.
Ausgangspunkt und eigentliche Basis der anwaltlichen Tätigkeit ist somit in jedem Falle eine umfassende Beratung.
In diesem Zusammenhang werden insbesondere auch Kostentransparenz und eine offene Kostenpolitik vorausgesetzt.
Ziel ist es, dem Mandanten nicht nur rechtlich, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht einen umfassenden Überblick zu bieten, um die Entscheidung über die Art und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit gerade auch von wirtschaftlichen Kriterien abhängig machen zu können.
Aussergerichtliche Vertretung der Interessen des Mandanten
Sollte nach einer Beratung zu erkennen sein, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, so kann die Mandantschaft selbständig unter Abwägung der offengelegten Kosten und ihrer persönlichen Interessen entscheiden, ob auch eine weitergehende und über die Beratung hinausgehende Interessenvertretung durch die Anwaltskanzlei Ipen erfolgen soll.
In Betracht kommt z.B. die Verfolgung zivilrechtlicher / erbrechtlicher Ansprüche oder die Regelung (erb-)rechtlicher Belange im Verhältnis zu dritten Personen oder Behörden etc.
Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Fälle bereits aussergerichtlich lösen lassen, sei es durch eine umfassende Darlegung der Sach- und Rechtslage gegenüber dem Gegner, was auch bei begründeten Forderungen oder sonst berechtigten Positionen oft erst mit anwaltlicher Hilfe überzeugend vermittelt und letztlich realisiert werden kann, oder sei es im Wege eines aussergerichtlichen Vergleiches durch geschickte Verhandlung.
Gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung der Interessen des Mandanten
Manche Fälle lassen sich wiederum nicht ohne gerichtliche Hilfe zufriedenstellend lösen.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst daher die Vertretung von Mandanten, die als Anspruchsführer und somit als Kläger ihre berechtigten Interessen vor Gericht verfolgen möchten oder auch die Vertretung von Mandanten, die als Beklagte ggf. unberechtigt oder auch nur zum Teil unbegründet in Anspruch genommen werden.
Dazu besteht die Vertretungsbefugnis als Rechtsanwalt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten;
d.h.
Rechtsanwalt Gerd Ipen darf namens und im Auftrag seiner Mandanten bei diesen Gerichten als Rechtsanwalt auftreten.
Zwangsvollstreckung
Aber auch mit Abschluss eines gerichtlichen Prozesses (dem Erkenntnisverfahren) hat man auch bei vollem Obsiegen und einem zusprechenden Urteil möglicherweise sein Ziel, seine berechtigten Ansprüche auch wirtschaftlich einbringlich gemacht zu haben, noch nicht erreicht.
Die anwaltliche Vertretung erfolgt somit auch im “Dschungel“ des Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Nachlassplanung
Im Zusammenhang mit dem Erbrecht wird es als vorrangige anwaltliche Aufgabe gesehen, gemeinsam mit dem Mandanten auch unter Berücksichtigung der familiären, wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkte die Rechtsnachfolge und Vermögensüberleitung zu erörtern und ggf. zu begleiten, dieses auch unter Mitwirkung und folglich der Vermittlung von Spezialisten anderer Branchen wie Banken, Versicherungen und Steuerberatern.
Die Gestaltungsmittel der Nachlassplanung sind insoweit z.B.
Rechtsgestaltung
Die Anwaltskanzlei Ipen wird in Absprache mit der Mandantschaft rechtsgestaltend tätig, um gerade auch den sich je nach Situation ständig wandelnden Wünschen und Vorsorgebedürfnissen gerecht zu werden.
Oberstes Ziel ist dabei neben der zuvor dargelegten Nachlassplanung einerseits die Schaffung von Rechtssicherheit, insbesondere aber auch die Vermeidung von künftig drohenden Rechtsstreitigkeiten.
Die anwaltliche Tätigkeit beinhaltet die Formulierung zivilrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit den verschiedensten vom Mandanten gewünschten Rechtsgeschäften, selbstverständlich auch in Verbindung mit den entsprechenden Verhandlungen gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern.
Die Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Erbrechts betrifft insbesondere auch das Entwerfen der zuvor im Zusammenhang mit der Nachlassplanung aufgezählten Gestaltungsmittel, insbesondere Erbverträge und Testamente, ggf. mit Verweisung an ein Notariat zur Beurkundung nebst begleitender Terminswahrnehmung.
Sofern einzelne Gestaltungsmittel wegen der gesetzlich vorgeschriebenen notariellen Beurkundung dem Notar vorbehalten sind, wird vorab darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt insoweit nur beratend tätig sein darf und daher in diesem Fall nur einen Entwurf fertigen kann.
Dazu ist aber zu beachten:
der Notar unterliegt dem Neutralitätsgebot,
anders hingegen der Rechtsanwalt,
dieser ist als Parteivertreter zur einseitigen Wahrung der Interessen des Mandanten berechtigt und auch verpflichtet.